Um meine Kunden bei der Finanzierung meiner Beratungsleistungen zu unterstützen, bin ich bei zahlreichen Förderprogrammen als Beraterin zertifiziert und helfe bei der Beantragung der Fördergelder. Es gibt diverse Förderprogramme sowohl für die Unterstützung vor der Gründung wie auch nach der Gründung. Hier diejenigen, die meine Kunden am häufigsten nutzen:

Vor der Gründung: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Die Beratungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen (BPW) richtet sich an Existenzgründer und kann im Falle von Unternehmensübernahmen in NRW genutzt werden. Gefördert werden im Rahmen der Gründungsberatung die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung des Gründungskonzeptes vor der Realisierung. Für Gründer ist eine Förderung von bis zu 4 Tagewerken, bei Betriebsübernahmen von bis zu 6 Tagewerken möglich. Der Zuschuss beträgt 50% des Tagessatzes, maximal jedoch 400 Euro pro Tag. Eine Erhöhung des Fördersatzes ist für spezielle Zielgruppen möglich (ALG II-Bezug, Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer).

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Nach der Gründung: BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Förderprogramm richtet sich an Selbstständige und Unternehmen, die bereits gegründet haben. Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Inhaltlich können alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung behandelt werden. Bei Unternehmen in Schwierigkeiten liegt der Fokus auf einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten. Jung- und Bestandsunternehmen erhalten 50% Zuschuss, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können bis zu 90% Zuschuss erhalten.

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Prozessberatung: unternehmensWert:Mensch

unternehmensWert:Mensch unterstützt Unternehmen dabei, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse anzugehen.

Ziele des Programms (lt. Website)

  • kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
  • den Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
  • kleine und mittlere Unternehmen zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, eigenständig angemessen zu reagieren sowie
  • in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80% Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung. Weitere Informationen unter www.unternehmens-wert-mensch.de

Digitale Transformation: unternehmensWert:Mensch Plus

unternehmensWert:Mensch Plus unterstützt Unternehmen dabei, die digitale Transformation anzugehen.

Der Fördergeber schreibt dazu:

Die Arbeitswelt der Zukunft wird bunter, schneller, vielfältiger. Der wichtigste Treiber all dieser Entwicklungen ist die Digitalisierung. Die digitale Transformation ist in Deutschland angekommen und ist dabei mehr als nur ein Trend. Sie ist Treiber für Innovationen und betrifft die Arbeitsweisen in einem Handwerksbetrieb, der seine Schichtplanung per App kommuniziert, ebenso wie das spezialisierte IT-Unternehmen, das stetig auf die technischen Neuerungen reagieren muss.

 

Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Um den digitalen Umbruch in der Arbeitswelt als Chance zu nutzen, benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an.

 

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80% Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung. Weitere Informationen unter www.unternehmens-wert-mensch.de